Rauchmeldertag Feitag, 13.11.2020

13. November 2020

Freitag der 13te! Für viele ein "Unglückstag".

An diesm Tag im Jahr 2020 ist der "Tag des Rauchmelders".

Immer noch stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch bei einem Brand, in den meisten Fällen an einer Rauchvrgiftung in den eigenen vier Wänden. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Ein Rauchmelder ist daher der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Sein lauter ALarm warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

 

Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

In den Neunzigern starben in Deutschland jedes Jahr fast 1.000 Menschen durch Brände. Seit der Einführung der Rauchmelderpflicht in einzelnen Bundesländern bis hin zur deutschlandweiten Vorgabe seit dem Jahr 2017 sank die Zahl dieser Todesfälle kontinuierlich auf derzeit deutlich unter 400 Tote.


Rauchmelderpflicht in Bayern ab 2018 – so ist sie geregelt
In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Bayern und wichtige Links hier im Überblick:

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bayern?

In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut werden.
Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch am 31.12.2017.
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 
Wer muss Rauchmelder installieren?

Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer 

 

Automatische Brandmelder

Ein frühzeitiger Alarm durch einen automatischen Brandmelder ist deshalb nicht nur in aufwändig zu evakuierenden Gebäuden wie Hotels, Einfamilienhäusern mit vielen Kindern, Seniorenheimen, sondern in jeder Wohnung sinnvoll. Automatische Brandmelder können bei Bränden in der Entstehungsphase frühzeitig warnen. Wenn es brennt, kann eine Rauchgasdurchzündung, auch als Flashover bezeichnet, schon nach drei bis vier Minuten erfolgen und somit eine extreme Ausbreitung des Feuers verursachen. Im Internet sind zahlreiche Videos über die zeitliche Dramatik eines Entstehungsbrandes unter den Stichworten „Brandversuch Kinderzimmer“ oder „Room Flashover Videos“ abrufbar.

 

Einige Melderarten:

  • Rauchmelder
  • Wärmemelder
  • Brandgasmelder
  • CO – Warnmelder
  • Flammenmelder
  • Ansaugrauchmelder

 

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder haben eine Sirene und Batterie eingebaut. Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Rauchmelder“ durchgesetzt. Sie sind für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung vorgesehen. Neben optischen Rauchmeldern existieren Wärmemelder. Moderne Geräte kombinieren beide Erkennungsverfahren und sichern so unter Einhaltung der Norm auch Brandformen mit geringer oder keiner Rauchentwicklung ab.

 

Mindestleistungsmerkmale:

  • Der Schalldruckpegel muss mindestens 85 dB(A) in 3 m Entfernung betragen. Es wird auf die Möglichkeit von Hörschäden hingewiesen.
  • Ein Warnsignal, welches sich vom Warnton im Brandfall unterscheidet, muss mindestens 30 Tage vorher wiederkehrend darauf hinweisen, dass die Batterie ausgetauscht werden muss.
  • Eine Funktionsüberprüfung des Melders muss möglich sein, beispielsweise mittels eines Testknopfes.
  • Rauch muss von allen Seiten in die Rauchmesskammer eindringen können; die Einlassöffnungen der Rauchkammer dürfen nicht größer als 1,3 mm sein und müssen einen Schutz vor Insekten und Verschmutzung aufweisen.

 

Vernetzte Rauchmelder

Es gibt Rauchwarnmelder, die über Funk oder Kabel miteinander vernetzt werden können. Dann schlagen alle Melder Alarm, wenn ein Gerät Rauch entdeckt. So wird man gewarnt, wenn der Alarmton des Melders ansonsten nicht zu hören wäre – beispielsweise, wenn im Keller Feuer ausbricht.

 

Installation in Wohnräumen

Da bei Schlafenden der Geruchssinn ausgeschaltet ist, sterben rund 2/3 der Brandopfer in Industrieländern an einer Rauchvergiftung im Schlaf. Daher sind in Wohnungen Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure als Fluchtweg in sämtlichen Bundesländern vorgeschriebene Räume für Rauchwarnmelder. In Deutschland ist die Platzierung der Rauchwarnmelder in den Landesbauordnungen der Bundesländer auf Basis der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt.

Sinnvoll ist die Anbringung weiter in Räumen mit viel Elektrik, meist Wohnzimmer (vor allem, wenn Bewohner öfters auf dem Sofa einschlafen) und dem Wasch/Heizungskeller (meist findet sich hier auch der Sicherungskasten, ein Hauptauslöser von Bränden in Privatwohnungen). Abzuraten ist von einer Installation in Küche und Badezimmer, da die häufigen Wasserdämpfe dort zu Falschalarmen führen können.

Anzubringen sind die Melder

  • immer an der Decke
  • am besten in der Raummitte
  • und im Umkreis von ½ Meter sollten sich keine Hindernisse (Deckenlampen, Dachbalken, hohe Möbel wie Schränke) finden, da diese den Rauchfluss unterbrechen können.

     

    In mehrgeschossigen Gebäuden sollte in jedem Geschoss mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Wärmemelder können eine zusätzliche Absicherung schaffen, lösen allerdings im Vergleich zu Rauchwarnmeldern im Brandverlauf sehr spät aus. Für Schwelbrände mit sehr geringer Hitzeentwicklung sind sie daher ungeeignet. Für den Einsatz als Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, in denen eher mit sich langsam ausbreitenden Schwelbränden gerechnet wird, ist ein optischer Rauchmelder vorzuziehen. Eine häufige Brandursache ist zum Beispiel der im Bett einschlafende Raucher.

    Melder, die mit der Erkennung von Rauch arbeiten, sollten grundsätzlich an der höchsten Stelle des Raumes installiert werden, da Rauch nach oben steigt und sich üblicherweise unter der Decke sammelt. Bei der Montage in einem spitz zulaufenden Dachraum (Dachspitz) darf der Melder nicht am obersten Punkt (im Spitz) angebracht werden, da sich durch die aufsteigende warme Raumluft ein sogenanntes Wärmepolster bildet, das dafür sorgt, dass Rauch nie bis an den obersten Punkt gelangt. Gemäß DIN VDE 0833-2 sind Melder deshalb ab einer gewissen Raumhöhe nicht direkt an Decken, sondern mit Abstand „abzupendeln“. Wenn Melder an einem niederen Dachbalken befestigt werden, so sollte dieser zwischen 30 cm und 50 cm niedriger als der höchste Raumpunkt liegen. So kann sich für ein zuverlässiges Auslösen Rauch in ausreichender Konzentration sammeln. Wird der Melder an einer Dachschräge angebracht, ist neben der Montagehöhe zu beachten, dass der Melder waagerecht montiert sein muss. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Rauch durch den Melder hindurchzieht, ohne ein Ansprechen zu bewirken.

    Das Anstreichen des Rauchmelders kann dazu führen, dass die Lufteingangsschlitze verstopfen und kein Rauch mehr eindringen kann. Auch ein Absaugen von z. B. Staubflusen kann die empfindliche Elektronik beeinträchtigen.

    Batteriebetriebene Rauchwarnmelder verwenden Alkali- oder 

    Lithiumbatterien aufgrund der hohen Kapazität und langen Lagerfähigkeit.

 

Die 5 größten Irrtümer

Wenn es brennt, bleibt genug Zeit.

  • Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

Ein Rauchmelder im Flur reicht.

  • Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer, in Berlin und Brandenburg auch in alle Aufenthaltsräume außer der Küche.

Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum.

  • Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!

Ich bemerke den Brand rechtzeitig.

  • Irrtum: nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.

Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.

  • Irrtum: gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

 

Weitere wichtige Hinweise:

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/