Nachdenkliches
Eine Feuerwehr im Bundesland Hessen wurde kürzlich um 23:00 Uhr zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert.
Viele der Feuerwehrmitglieder waren zu dieser Zeit bereits im Bett und schliefen.
Der Funkmeldeempfänger löste aus, die Mitglieder unterbrachen ihre Nachtruhe und fuhren zum Gerätehaus.
Nach dem Umziehen bestiegen sie die Fahrzeuge, immer noch mit dem Gedanken an einen möglichen Brand.
Bereits auf Anfahrt rüsteten sich die ersten Trupps mit Atemschutzgeräten aus.
Das ALLES kurz nach dem Erwachen!!
Die Fahrer der Fahrzeuge standen auf Grund der Belastung bzw. der Anforderung an sie extrem unter Druck.
Vor Ort konnte dann „Gott sei Dank“ Entwarnung gegeben werden.
Wieso dieser Post?
Ein Bürger beschwerte sich daraufhin in den sozialen Medien über das Fahren der Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn. Wobei das Fahren mit Blaulicht ja keine „Lärmbelästigung“ darstellte, aber das Martinshorn.
Hierzu die Rechtslage:
Im § 38 der Straßenverkehrsordnung sind Blaues und Gelbes Blinklicht geregelt. Da heißt es im Abschnitt 1: „𝐁𝐥𝐚𝐮𝐞𝐬 𝐁𝐥𝐢𝐧𝐤𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐳𝐮𝐬𝐚𝐦𝐦𝐞𝐧 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐦 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐚𝐭𝐳𝐡𝐨𝐫𝐧 𝐝𝐚𝐫𝐟 𝐧𝐮𝐫 𝐯𝐞𝐫𝐰𝐞𝐧𝐝𝐞𝐭 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐡ö𝐜𝐡𝐬𝐭𝐞 𝐄𝐢𝐥𝐞 𝐠𝐞𝐛𝐨𝐭𝐞𝐧 𝐢𝐬𝐭, 𝐮𝐦 𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧𝐥𝐞𝐛𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐫𝐞𝐭𝐭𝐞𝐧 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐬𝐜𝐡𝐰𝐞𝐫𝐞 𝐠𝐞𝐬𝐮𝐧𝐝𝐡𝐞𝐢𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐒𝐜𝐡ä𝐝𝐞𝐧 𝐚𝐛𝐳𝐮𝐰𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧, 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐆𝐞𝐟𝐚𝐡𝐫 𝐟ü𝐫 𝐝𝐢𝐞 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐎𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐛𝐳𝐮𝐰𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧, 𝐟𝐥ü𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐞 𝐏𝐞𝐫𝐬𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐒𝐚𝐜𝐡𝐰𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐳𝐮 𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧.
Es ordnet an: 'Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen'.“ (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Nun wieder zurück:
Die Personen, die sich in den Einsatzfahrzeugen befinden, sind bei einer Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich tätig.
Soll heißen, jeder hat einen Beruf, der größtenteils tagsüber ausgeübt wird. Wenn es brennt oder Hilfe benötigt wird, sind diese Menschen zur Stelle.
Da spielt die Uhrzeit keine Rolle, auch mitten in der Nacht stehen sie freiwillig auf, um zu helfen.
Umso unverständlicher ist es, wenn Einsatzkräfte behindert oder angegriffen werden, doch auch die Beschwerden über zu lautes Sondersignal machen einen fassungslos.
Laut Vorgabe (Gesetz) ist es den Hilfskräften NUR erlaubt mit eingeschaltetem Blaulicht UND Martinshorn sich über die Straßenverkehrsordnung hinweg zu setzen.
Das soll heißen, rote Ampeln dürfen „überfahren“ werden, Einbahnstraßen dürfen in die entgegengesetzte Richtung befahren werden. Die Höchstgeschwindigkeit darf überschritten werden.
Sowohl an Kreuzungen als auch an kritischen Einmündungsbereichen ist es sinnvoll, auch nachts mit Blaulicht und Martinhorn zu fahren.
Je nach Meldebild und örtlichen Gegebenheiten, sind manche Feuerwehren nicht immer durchgehend mit dem Sondersignal unterwegs, bei Bedarf wird es aber auch zu jeder Tages- und Nachtzeit eingeschaltet.
Anstatt für die ehrenamtliche Hilfe dankbar zu sein, sind zunehmend auch Diskussionen in den sozialen Netzwerken erkennbar, ganz egal, ob ein Rettungswagen bei einem Einsatz eine Zufahrt blockiert, eine Feuerwehr wie in diesem Fall „zu laut“ ist oder eine Straße aufgrund eines Verkehrsunfalls gesperrt ist.
Selbstverständlich kann zu Einsätzen auch ohne Blaulicht UND Martinshorn gefahren werden, ABER dann bleibt auch die Feuerwehr im Notfall an einer roten Ampel stehen.
Nicht auszudenken was passieren würde, käme die Rettung nicht mehr rechtzeitig!!
Wir möchten hiermit WIRKLICH KEINEN Ärger heraufbeschwören aber wir denken, auch DAS gehört einmal gesagt.
Wir Feuerwehrkräfte sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und an 365 Tagen im Jahr IMMER einsatzbereit.
In eigener Sache:
Bei uns in Ergolding gab es bisher noch keine negativen Meinungen der Bevölkerung hinsichtlich der Arbeit IHRER Feuerwehr.
DANKE für´s Verständnis!
Freiwillige Feuerwehr Ergolding